Vergütung des Steuerberaters: Warum Angebote schwer vergleichbar sind
Steuerberaterhonorare sind nicht frei erfunden. Für einen großen Teil der Tätigkeiten gibt eine Gebührenverordnung einen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens gibt es Spielraum, und genau dort entstehen die Unterschiede. Vergleichbar werden zwei Angebote deshalb erst dann, wenn beide denselben Leistungsumfang beschreiben.
Wie die Vergütung zustande kommt
Die Verordnung arbeitet mit einem System, das den Aufwand typisiert. Für viele Tätigkeiten wird an einen Wert angeknüpft, der den Umfang der Sache abbildet, und darauf wird ein Satz angewendet, der innerhalb eines Rahmens liegt. Wo innerhalb dieses Rahmens abgerechnet wird, richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit, nach der Bedeutung der Angelegenheit und nach weiteren Kriterien. Daneben gibt es Zeitgebühren für bestimmte Tätigkeiten und die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen zu treffen, die dann bestimmten Formanforderungen unterliegen.
Daraus folgt zweierlei. Erstens: Ein sehr niedriges Angebot ist kein Beweis für Effizienz, sondern oft ein Hinweis darauf, dass weniger enthalten ist. Zweitens: Ein höheres Angebot ist nicht automatisch überteuert, sondern kann einen breiteren Umfang oder einen höheren Aufwand abbilden.
Was den Aufwand bei Ihnen bestimmt
- die Zahl der Belege und Geschäftsvorfälle
- der Zustand Ihrer Vorarbeit, also ob sortiert und vollständig geliefert wird
- die Zahl der Konten, Kassen, Zahlungsdienste und Systeme
- Komplexität: Auslandsgeschäft, mehrere Betriebe, Beteiligungen, Sonderfälle
- der Grad der Digitalisierung und ob Schnittstellen genutzt werden
- wie viele Rückfragen entstehen und wie schnell sie beantwortet werden
Diese Liste ist zugleich Ihre Stellschraube. Ordnung, Vollständigkeit und schnelle Antworten wirken unmittelbar. Wer regelmäßig liefert und Rückfragen zügig beantwortet, senkt den Aufwand real, nicht nur gefühlt.
Wie Sie vergleichbar machen
Beschreiben Sie Ihre Situation gegenüber allen Kanzleien identisch und lassen Sie sich den Umfang jeweils schriftlich beschreiben. Fragen Sie ausdrücklich, was nicht enthalten ist, denn dort liegen die Unterschiede. Klären Sie insbesondere:
- Ist die laufende Buchführung enthalten und in welchem Takt?
- Sind Umsatzsteuervoranmeldungen enthalten?
- Gehören Jahresabschluss und Steuererklärungen dazu, und welche?
- Ist die Lohnabrechnung enthalten und für wie viele Beschäftigte?
- Sind Auswertungen enthalten und wie oft bekommen Sie sie?
- Wie werden Rückfragen und kurze Beratungen behandelt?
- Was passiert bei Sonderthemen, etwa einer Prüfung oder einem Einspruch?
Der letzte Punkt ist der wichtigste
Sonderthemen sind fast nie im laufenden Umfang enthalten, und sie sind der Grund für die meisten Überraschungen. Eine Betriebsprüfung, ein Rechtsbehelf, eine Gestaltungsberatung, eine Bescheinigung für die Bank: All das ist zusätzliche Tätigkeit. Das ist nicht unfair, es ist normal. Aber Sie sollten es vorher wissen, damit Sie eine Rechnung einordnen können.
Was ein gutes Gespräch über Geld ausmacht
Fragen Sie nicht nach einer Zahl, fragen Sie nach der Logik. Eine Kanzlei, die erklärt, welche Faktoren bei Ihnen wirken und wo Sie im Rahmen stehen, gibt Ihnen mehr als eine, die eine Summe nennt. Fragen Sie auch, was Sie tun können, um den Aufwand zu senken. Die Antwort darauf ist aufschlussreich: Wer Ihnen konkrete Vorschläge macht, denkt mit.
Und schauen Sie auf die Rechnung, wenn sie kommt. Sie sollte nachvollziehbar sein, also erkennen lassen, welche Tätigkeit abgerechnet wird. Wenn Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie nach. Das ist keine Unhöflichkeit, sondern normal, und eine seriöse Kanzlei erklärt ihre Rechnung ohne Umschweife.
Neben der Abrechnung nach der Verordnung gibt es die Möglichkeit einer abweichenden Vereinbarung. Sie ist zulässig und in der Praxis verbreitet, unterliegt aber Formanforderungen und wird häufig als Pauschale für wiederkehrende Leistungen gestaltet. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie wissen, womit Sie planen. Der Nachteil ist, dass eine Pauschale nur trägt, wenn der Umfang stabil bleibt. Wächst Ihr Belegvolumen oder kommen neue Themen hinzu, wird nachverhandelt, und das ist auch richtig so.
Beachten Sie dabei zweierlei. Eine Pauschale deckt üblicherweise das Laufende ab, nicht das Besondere. Und sie sollte benennen, was passiert, wenn sich Ihre Verhältnisse ändern. Ohne diese Klausel entsteht später Streit darüber, ob etwas noch enthalten ist.
Üblich und legitim sind außerdem Vorschüsse, gerade bei umfangreichen Tätigkeiten. Und wenn Sie mit einer Rechnung nicht einverstanden sind, ist der erste Schritt das Gespräch. Führt es zu nichts, gibt es Wege: Die Steuerberaterkammern vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Kanzlei und Mandant. Diese Möglichkeit ist wenig bekannt und in vielen Fällen der ruhigere Weg als eine unmittelbare Auseinandersetzung.
Fazit
Vergleichen Sie Umfang, nicht Summen. Klären Sie explizit, was nicht enthalten ist, besonders bei Sonderthemen. Und arbeiten Sie an Ihrer eigenen Zulieferung, denn sie ist der Faktor, den Sie selbst in der Hand haben. Das günstigste Mandat ist meist das gut vorbereitete, nicht das billigste Angebot.