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Umsatzsteuer verstehen: Grundlagen für Selbstständige

Die wichtigste Erkenntnis zuerst: Die Umsatzsteuer ist für Ihr Unternehmen kein Kostenfaktor, sondern ein durchlaufender Posten. Sie schlagen sie auf Ihre Preise auf, ziehen sie von Ihren Kunden ein und führen sie an das Finanzamt ab. Die Steuer, die Sie selbst beim Einkauf gezahlt haben, ziehen Sie davon ab. Belastet wird am Ende nur, wer nicht mehr weitergeben kann, also der private Endverbraucher.

Das Prinzip in einem Satz

Jedes Unternehmen in einer Kette gibt die von ihm eingenommene Steuer weiter und holt sich die selbst gezahlte zurück. Was Sie an das Finanzamt überweisen, ist die Differenz zwischen der Steuer auf Ihre Ausgangsumsätze und der Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen. Übersteigt die Vorsteuer die eingenommene Steuer, etwa nach größeren Investitionen, entsteht ein Erstattungsanspruch.

Aus diesem Prinzip folgt der wichtigste Merksatz für die Praxis: Die eingenommene Umsatzsteuer gehört Ihnen nicht. Sie liegt nur vorübergehend auf Ihrem Konto. Wer sie als Einnahme behandelt und ausgibt, hat bei der nächsten Meldung ein Problem. Ein sinnvoller Umgang ist, den Anteil gedanklich oder tatsächlich getrennt zu halten.

Der Vorsteuerabzug und seine Bedingungen

Der Abzug ist an Bedingungen geknüpft. Sie brauchen eine Rechnung, die den formalen Anforderungen genügt, und die Leistung muss für Ihr Unternehmen bezogen sein. Fehlt eine Pflichtangabe, kann der Abzug versagt werden, und das trifft Sie, nicht den Aussteller. Deshalb lohnt es sich, Eingangsrechnungen bei Erhalt kurz zu prüfen, statt sie ungesehen abzulegen. Zu den üblichen Pflichtangaben gehören Angaben zu beiden Beteiligten, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers, eine fortlaufende Nummer, Datum, Beschreibung der Leistung, Entgelt und ausgewiesene Steuer.

Voranmeldungen und der Rhythmus

Die Umsatzsteuer wird nicht einmal jährlich abgerechnet, sondern laufend gemeldet und vorausgezahlt. In welchem Abstand Sie melden müssen, hängt von der Höhe Ihrer Zahllast ab und wird Ihnen vom Finanzamt vorgegeben. Gründer werden in der Anfangszeit oft in einem engeren Takt geführt. Die Meldung erfolgt elektronisch, und daneben gibt es eine Jahreserklärung, die das Jahr zusammenfasst. Wer regelmäßig zu spät meldet, riskiert Zuschläge und zieht Aufmerksamkeit auf sich.

Wo es kompliziert wird

  • ermäßigte Steuersätze und Befreiungen, die je nach Leistung greifen können
  • Leistungen an Kunden im EU-Ausland oder in Drittländern, wo sich der Ort der Leistung verschiebt
  • Fälle, in denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht
  • gemischte Nutzung von Gegenständen für Unternehmen und privat
  • Anzahlungen, Gutschriften und Korrekturen

Diese Themen sind der Grund, warum die Umsatzsteuer als schwierig gilt. Das Grundprinzip ist einfach, die Ausnahmen sind es nicht. Besonders wachsam sollten Sie bei grenzüberschreitenden Geschäften sein. Ein einziger Kunde im Ausland kann Melde- und Registrierungspflichten auslösen, an die niemand denkt. Fragen Sie vorher, nicht nachher.

Soll und Ist

Ein praktischer Punkt betrifft den Zeitpunkt der Entstehung. Im Grundsatz entsteht die Steuer, wenn Sie leisten, nicht wenn Sie Geld bekommen. Das kann bedeuten, dass Sie Steuer abführen, bevor Ihr Kunde bezahlt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann stattdessen nach vereinnahmten Entgelten abgerechnet werden, dann wird auf den Zahlungseingang abgestellt. Das ist ein Antrag, der sich besonders bei langen Zahlungszielen lohnt und über den man sprechen sollte, bevor Liquiditätsprobleme entstehen.

Ein Instrument sollten Sie kennen, sobald Sie mit Unternehmen in anderen EU-Staaten zu tun haben: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie ist nicht dasselbe wie Ihre Steuernummer. Sie wird gesondert erteilt und dient dazu, Geschäfte zwischen Unternehmen über Grenzen hinweg abzuwickeln. Ohne sie können Sie bestimmte Geschäfte nicht korrekt behandeln.

Wichtig ist dabei eine Pflicht, die viele übersehen: Wenn Sie steuerfrei an ein Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat liefern, müssen Sie sich vergewissern, dass die Nummer Ihres Kunden gültig ist, und Sie sollten diese Prüfung dokumentieren. Ein hierfür vorgesehenes Bestätigungsverfahren existiert. Stellt sich später heraus, dass die Nummer nicht gültig war und haben Sie nicht geprüft, kann die Steuerfreiheit entfallen, und dann tragen Sie die Steuer selbst.

Der zweite Punkt sind Meldungen. Solche Geschäfte lösen zusätzliche Meldepflichten aus, die neben der Voranmeldung stehen und eigene Termine haben. Wer sie nicht kennt, meldet sie nicht, und das fällt regelmäßig erst später auf. Kurz gesagt: Sobald ein Geschäft eine Grenze überschreitet, ändert sich mehr als der Steuersatz. Fragen Sie beim ersten solchen Auftrag nach, nicht beim zehnten.

Fazit

Verstehen Sie die Umsatzsteuer als Geld, das Sie treuhänderisch halten. Prüfen Sie Eingangsrechnungen auf Pflichtangaben, halten Sie den Meldetakt ein, und melden Sie sich, sobald Auslandsgeschäft, gemischte Nutzung oder Sonderfälle auftauchen. Das Prinzip können Sie selbst beherrschen, die Ausnahmen sollten Sie nicht allein tragen.

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