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Steuerbescheid prüfen: Was zu tun ist, wenn etwas nicht stimmt

Ein Steuerbescheid ist kein Endergebnis, sondern eine Behauptung der Verwaltung, die überprüft werden sollte. Der wichtigste Handgriff ist der Abgleich mit dem, was Sie eingereicht haben. Weicht der Bescheid ab, zählt vor allem eines: die Frist für den Einspruch. Sie ist kurz und beginnt mit der Bekanntgabe.

Was Sie zuerst ansehen

Ganz vorn steht nicht die Zahl am Ende, sondern die Erläuterungen. Dort steht in der Regel, ob und warum vom Erklärten abgewichen wurde. Prüfen Sie dann in dieser Reihenfolge:

  • Stimmen die Grunddaten: Name, Steuernummer, Jahr, Veranlagungsart?
  • Sind die erklärten Einkünfte je Einkunftsart übernommen worden?
  • Wurden geltend gemachte Aufwendungen berücksichtigt oder gestrichen?
  • Sind Vorauszahlungen und einbehaltene Beträge korrekt angerechnet?
  • Steht der Bescheid unter einem Vorbehalt oder ist er vorläufig, und in welchem Punkt?

Der letzte Punkt wird oft übersehen und ist wichtig. Ein Vorbehalt oder eine Vorläufigkeit bedeutet, dass der Bescheid in diesem Umfang später noch geändert werden kann, in beide Richtungen. Er ist dann in diesem Punkt nicht endgültig.

Die häufigsten Ursachen für Abweichungen

Nicht jede Abweichung ist ein Fehler. Häufig sind es schlicht Punkte, die anders beurteilt wurden: eine Aufwendung, die als privat veranlasst eingestuft wurde, eine Aufteilung, die anders vorgenommen wurde, ein Nachweis, der als nicht ausreichend angesehen wurde. Daneben gibt es echte Fehler: übersehene Anlagen, Zahlendreher, nicht berücksichtigte Nachreichungen. Und es gibt Abweichungen, die auf Daten beruhen, die dem Finanzamt elektronisch vorliegen und die von Ihren Angaben abweichen.

Der Einspruch

Der Einspruch ist das reguläre Mittel. Er ist innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist einzulegen, die mit der Bekanntgabe zu laufen beginnt. Diese Frist ist der kritische Punkt: Läuft sie ab, wird der Bescheid bestandskräftig, und eine Änderung ist danach nur noch unter engen Voraussetzungen möglich. Deshalb gilt: Bescheid am Tag des Eingangs öffnen und an die Kanzlei weiterleiten, auch wenn er unauffällig wirkt.

Der Einspruch selbst ist zunächst formfrei möglich und muss nicht sofort begründet werden, die Begründung kann nachgereicht werden. Wichtig zu wissen ist zweierlei. Erstens: Ein Einspruch hemmt die Zahlung nicht. Wer nicht zahlen will, muss zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragen, und die hat eigene Voraussetzungen und Folgen. Zweitens: Beim Einspruch wird der Fall in vollem Umfang neu aufgerollt. Es kann also auch etwas gefunden werden, das zu Ihren Ungunsten wirkt. Das ist selten, aber es ist ein Grund, den Einspruch nicht reflexhaft einzulegen, sondern begründet.

Wenn die Frist schon abgelaufen ist

Dann ist nicht alles verloren, aber die Wege sind enger. Es gibt Änderungsvorschriften für bestimmte Konstellationen, etwa bei offenbaren Unrichtigkeiten oder bei neuen Tatsachen. Und es gibt die Wiedereinsetzung, wenn jemand ohne Verschulden gehindert war, die Frist zu wahren. Beides sind Ausnahmen mit Voraussetzungen. Sprechen Sie in einem solchen Fall zügig mit Ihrer Kanzlei, statt es auf sich beruhen zu lassen.

Was Sie sich angewöhnen sollten

Legen Sie jeden Bescheid ab und heben Sie ihn auf. Bescheide sind die Grundlage für spätere Jahre, für Nachweise gegenüber Dritten und für die Prüfung, ob Änderungen korrekt umgesetzt wurden. Und vergleichen Sie einen geänderten Bescheid immer mit dem vorherigen, denn Änderungen betreffen manchmal mehr als den angesprochenen Punkt.

Der Bescheid enthält meist mehr als die Abrechnung des vergangenen Jahres. Regelmäßig werden zugleich die Vorauszahlungen für die Zukunft festgesetzt, und sie werden aus dem Ergebnis abgeleitet. Das ist eine reine Fortschreibung und berücksichtigt nicht, wie Ihr laufendes Jahr tatsächlich verläuft. Wer ein einmalig gutes Jahr hatte, zahlt danach auf einem Niveau voraus, das nicht mehr passt. Umgekehrt kann eine zu niedrige Festsetzung eine spätere Nachzahlung ansammeln.

Beides lässt sich anpassen. Bei veränderten Verhältnissen können die Vorauszahlungen auf Antrag herauf- oder herabgesetzt werden. Das ist ein einfacher Vorgang, und er ist einer der wirksamsten Hebel für Ihre Liquidität. Prüfen Sie diesen Teil des Bescheids deshalb genauso aufmerksam wie die Abrechnung selbst, und melden Sie sich, wenn sich Ihr Geschäft spürbar verändert hat, statt auf den nächsten Bescheid zu warten.

Und noch ein Hinweis: Auch eine Erstattung sollte geprüft werden. Wer sich über Geld freut, schaut selten genau hin. Eine zu hohe Erstattung ist kein Geschenk, sondern häufig ein Fehler, der später auffällt und dann zurückgefordert wird.

Fazit

Öffnen Sie Bescheide sofort, lesen Sie zuerst die Erläuterungen, gleichen Sie mit der Erklärung ab und achten Sie auf Vorbehalt und Vorläufigkeit. Bei Abweichungen entscheidet die Frist, deshalb gehört der Bescheid ohne Verzögerung in die Kanzlei. Und denken Sie daran: Ein Einspruch stoppt die Zahlung nicht von allein.

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