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Nebeneinkünfte: Ab wann sie steuerlich relevant werden

Der Grundsatz ist unbequem, aber einfach: Einkünfte sind steuerpflichtig, auch wenn sie nebenbei entstehen und auch wenn sie klein sind. Es gibt Ausnahmen und Grenzen, aber sie sind spezifisch und knüpfen an die Art der Tätigkeit an. Der erste Schritt ist deshalb nie die Frage nach der Höhe, sondern die nach der Einordnung.

Die Einordnung entscheidet

Der Gesetzgeber unterscheidet Einkunftsarten, und daran hängt alles Weitere: Pflichten, Abzüge, Grenzen. Ein Zuverdienst kann Arbeitslohn sein, wenn er aus einer Anstellung stammt. Er kann selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit sein, wenn Sie auf eigene Rechnung arbeiten. Er kann Vermietung sein, wenn Sie etwas überlassen. Er kann sonstige Einkünfte auslösen, etwa bei gelegentlichen Leistungen. Und er kann ein privates Veräußerungsgeschäft sein, wenn Sie etwas verkaufen, das Sie zuvor angeschafft hatten.

Diese Einordnung ist keine Formsache. Wer eine gewerbliche Tätigkeit als privat einordnet, versäumt Anmeldungen. Wer sie umgekehrt zu vorsichtig einordnet, erzeugt unnötigen Aufwand.

Die üblichen Konstellationen

  • Nebentätigkeit auf Rechnung, etwa freiberuflich neben dem Hauptberuf
  • Zweitjob im Angestelltenverhältnis, der lohnsteuerlich anders behandelt wird
  • Verkauf auf Online-Plattformen, gelegentlich oder regelmäßig
  • Vermietung eines Zimmers, einer Wohnung oder eines Stellplatzes
  • Vergütungen für ehrenamtliche oder nebenberufliche Tätigkeiten, für die eigene Freibeträge existieren
  • Einnahmen aus Inhalten im Netz, aus Werbung, aus Kooperationen

Wo die Grenze zwischen privat und gewerblich verläuft

Der Verkauf gebrauchter privater Gegenstände ist im Normalfall kein Geschäft, das steuerliche Folgen auslöst. Kritisch wird es, wenn Regelmäßigkeit, Planmäßigkeit und ein Auftreten wie am Markt hinzukommen: wenn Sie einkaufen, um zu verkaufen, wenn Sie viele gleichartige Artikel anbieten, wenn Sie ein Ladenkonzept haben. Dann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, und zwar unabhängig davon, wie Sie es selbst nennen.

Beachten Sie außerdem: Plattformen sind heute verpflichtet, Daten über Verkäufer an die Finanzverwaltung zu melden, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden. Das bedeutet nicht, dass eine Meldung automatisch Steuer bedeutet. Es bedeutet aber, dass Sie erklären können sollten, worum es sich handelt. Wer Belege hat, ist entspannt. Wer nichts nachweisen kann, gerät in Erklärungsnot.

Grenzen und Freibeträge

Es gibt sie, aber sie sind an konkrete Situationen geknüpft: eigene Regelungen für nebenberufliche Tätigkeiten im begünstigten Bereich, eigene Grenzen für bestimmte sonstige Einkünfte, eigene Regeln für private Veräußerungsgeschäfte, und eine Grenze, ab der Nebeneinkünfte neben Arbeitslohn zur Abgabe einer Erklärung führen. Die Beträge und Voraussetzungen ändern sich, deshalb hat es wenig Wert, sie aus zweiter Hand zu erfahren. Fragen Sie nach dem Stand, der für Ihr Jahr und Ihre Konstellation gilt.

Was Sie tun sollten

Führen Sie von Anfang an eine einfache Aufstellung Ihrer Nebeneinnahmen und der damit zusammenhängenden Ausgaben, und bewahren Sie die Belege auf. Das ist wenig Aufwand, solange es läuft, und viel Aufwand, wenn Sie es rekonstruieren müssen. Klären Sie die Einordnung früh, am besten bevor die Tätigkeit anläuft. Und beachten Sie, dass neben der Steuer weitere Themen berührt sein können: die Zustimmung des Arbeitgebers, sozialversicherungsrechtliche Fragen, gewerberechtliche Anmeldungen.

Ein Thema begegnet fast jedem, der nebenbei etwas aufbaut: Verluste. In der Anfangsphase überwiegen die Ausgaben oft die Einnahmen, und diese Verluste können sich steuerlich auswirken, unter Umständen sogar mit dem Hauptberuf verrechnet werden. Das ist ein echter Vorteil und ein Grund, die Tätigkeit von Beginn an sauber zu erfassen, statt zu warten, bis Gewinne entstehen.

Der Vorteil hat allerdings eine Grenze, und sie heißt Gewinnerzielungsabsicht. Wer über einen längeren Zeitraum nur Verluste erwirtschaftet und kein Konzept erkennen lässt, wie daraus je ein Gewinn werden soll, bewegt sich in Richtung dessen, was als Liebhaberei bezeichnet wird. Dann werden die Verluste nicht mehr anerkannt, und das kann rückwirkend geschehen, was besonders unangenehm ist.

Besonders anfällig sind Tätigkeiten nahe an einem Hobby: Fotografie, Musik, Schreiben, Sammeln, Pferde, Vermietung von Freizeitobjekten. Das heißt nicht, dass solche Tätigkeiten steuerlich unmöglich wären. Es heißt, dass Sie belegen können sollten, dass Sie Gewinn anstreben: durch Kalkulation, durch Anpassung bei ausbleibendem Erfolg, durch erkennbare Bemühungen am Markt. Wer reagiert, wenn es nicht läuft, handelt unternehmerisch. Wer jahrelang unverändert weitermacht, erklärt das schwer.

Fazit

Fragen Sie nicht zuerst, ob der Betrag klein genug ist, sondern welcher Einkunftsart Ihre Tätigkeit zuzuordnen ist. Daraus ergibt sich alles andere. Dokumentieren Sie von Beginn an, klären Sie die Einordnung vorab, und behandeln Sie Regelmäßigkeit als Warnsignal: Sie ist das Merkmal, an dem aus einem Hobby ein Gewerbe wird.

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