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Lohnabrechnung: selbst machen oder an die Kanzlei abgeben?

Als Faustregel gilt: Je einfacher und stabiler Ihre Beschäftigungsverhältnisse sind, desto eher können Sie die Lohnabrechnung intern führen. Sobald wechselnde Stunden, Zuschläge, Sachbezüge, Fahrzeuge, Aushilfen oder häufige Ein- und Austritte dazukommen, überwiegen die Argumente für eine Abgabe deutlich. Der Grund ist nicht Bequemlichkeit, sondern Risiko.

Warum die Lohnabrechnung ein Sonderfall ist

Anders als bei der Einkommensteuer, wo ein Fehler später korrigiert werden kann, greifen hier mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig ineinander: Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht. Meldungen sind an feste Termine gebunden, die Beiträge werden fällig, bevor das Geld beim Beschäftigten ist, und Fehler wirken sich unmittelbar auf Menschen aus, die auf ihr Gehalt angewiesen sind. Dazu kommt: Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Einbehaltung und Abführung. Wenn Beiträge nachgefordert werden, trifft es das Unternehmen, oft rückwirkend für längere Zeiträume.

Was für die interne Lösung spricht

  • wenige Beschäftigte mit gleichbleibenden Bezügen
  • keine Zuschläge, keine variablen Bestandteile, keine Sachbezüge
  • jemand im Haus, der die Aufgabe wirklich betreut und sich fortbildet
  • Wunsch nach Vertraulichkeit, weil Gehälter im Haus bleiben sollen
  • kurze Wege bei Änderungen und Auskünften an Beschäftigte

Der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Wer intern abrechnet, kann eine Frage sofort beantworten und eine Korrektur unmittelbar veranlassen. Voraussetzung ist allerdings eine Person, die das dauerhaft macht. Eine Vertretung muss ebenfalls geregelt sein, denn die Termine warten nicht auf Rückkehr aus dem Urlaub.

Was für die Abgabe spricht

Die Kanzlei bringt aktuelles Wissen mit, und in der Lohnabrechnung ändert sich laufend etwas: Beitragsbemessungen, Meldeverfahren, Behandlung einzelner Entgeltbestandteile. Diese Änderungen zu verfolgen ist eine eigene Aufgabe. Dazu kommt Ausfallsicherheit, denn eine Kanzlei ist auch dann handlungsfähig, wenn eine Person ausfällt. Und im Falle einer Prüfung durch die Sozialversicherung oder einer Lohnsteuer-Außenprüfung haben Sie einen Ansprechpartner, der den Bestand kennt und ihn erläutern kann.

Die Kehrseite ist Abhängigkeit von Zulieferung: Die Kanzlei rechnet nur ab, was sie rechtzeitig erfährt. Wenn Stunden, Krankmeldungen, Ein- und Austritte spät gemeldet werden, entsteht der Zeitdruck trotzdem, nur an anderer Stelle. Ein fester Meldetermin im Monat ist deshalb Pflicht, nicht Kür.

Die Mischform

Häufig funktioniert eine Aufteilung am besten: Sie erfassen im Haus die variablen Daten, also Zeiten, Abwesenheiten, Veränderungen, und die Kanzlei übernimmt Berechnung, Meldungen und Bescheinigungen. Über gemeinsame Software greifen beide Seiten auf denselben Stand zu. Das erhält kurze Wege, verlagert aber Haftung und Fachwissen dorthin, wo sie besser aufgehoben sind. Wichtig ist eine klare Absprache, wer welchen Teil verantwortet, gerade bei Themen wie der Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen.

Die kritischen Punkte, unabhängig von der Wahl

Einige Themen sind unabhängig davon riskant, wer rechnet: die Frage, ob jemand angestellt oder selbstständig tätig ist, die Behandlung von Aushilfen und kurzfristiger Beschäftigung, Sachbezüge und Zuschüsse, die private Nutzung von Firmenfahrzeugen, sowie Regelungen zu Zuschlägen. Alle diese Punkte gehören zu den bevorzugten Prüfungsfeldern. Wer hier unsicher ist, sollte die Einordnung vorher klären lassen, statt sie im Nachhinein zu verteidigen.

Ein Aspekt entscheidet in der Praxis häufig mit und taucht in keiner Kalkulation auf: Ihre Beschäftigten haben Fragen. Warum ist netto weniger als erwartet, wie wirkt die Steuerklasse, was passiert bei Elternzeit, wie wird eine Einmalzahlung behandelt? Diese Fragen kommen zu Ihnen, und Sie sollten wissen, wer sie beantwortet. Wenn extern abgerechnet wird, klären Sie, ob die Kanzlei direkt mit Beschäftigten sprechen darf oder ob alles über Sie läuft. Beides ist möglich, aber es sollte geregelt sein.

Beachten Sie außerdem die Vertraulichkeit. Entgeltdaten gehören zu den sensibelsten Informationen im Unternehmen. Bei interner Abrechnung heißt das: Zugriffe begrenzen, Unterlagen sichern, Vertretungen sauber regeln. Bei externer Abrechnung sind die Daten in einem geschützten Rahmen, aber die Übermittlung muss ebenfalls sicher erfolgen. Zeiterfassungen per unverschlüsselter Nachricht sind der übliche Schwachpunkt.

Und rechnen Sie mit Nachlauf. Korrekturen für zurückliegende Zeiträume kommen häufiger vor, als man denkt, etwa nach einer Krankmeldung oder einer nachgereichten Bescheinigung. Sie sind Teil des Geschäfts und kein Zeichen für Fehler, verlangen aber, dass jemand den Überblick über bereits abgerechnete Zeiträume behält.

Fazit

Entscheiden Sie nach Komplexität und Risiko, nicht nach dem Aufwand einer einzelnen Abrechnung. Einfache, stabile Verhältnisse lassen sich intern führen, wenn eine Person zuständig und vertreten ist. Alles Variable gehört in erfahrene Hände. Und unabhängig von der Wahl gilt: Meldedaten pünktlich, Einordnungen vorher klären, Zuschläge und Sachbezüge nie nach Gefühl behandeln.

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