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Fristen im Steuerjahr: Wie der Steuerkalender die Zusammenarbeit strukturiert

Wer von der Steuerfrist spricht, meint meist die Abgabe der Jahreserklärung. Tatsächlich sind es vier verschiedene Arten von Terminen, die nebeneinander laufen: Fristen für laufende Meldungen, Fristen für die Abgabe von Jahreserklärungen, Fälligkeiten für Zahlungen und Fristen für Rechtsbehelfe. Sie folgen unterschiedlichen Regeln, und wer sie vermischt, verpasst welche.

Die laufenden Meldungen

Sie betreffen unternehmerisch Tätige und Arbeitgeber. Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen wiederholen sich in einem Takt, der Ihnen vorgegeben wird und der von der Höhe der jeweiligen Beträge abhängt. Bei Beschäftigten kommen die Meldungen zur Sozialversicherung hinzu, die eigenen Regeln folgen und deren Fälligkeit vor der eigentlichen Zahlung des Gehalts liegen kann. Diese Termine sind die unerbittlichsten im ganzen System, weil sie häufig wiederkehren und weil Säumnis unmittelbar Folgen hat.

Die Abgabe der Jahreserklärungen

Hier ist der wichtigste Punkt oft unbekannt: Die Frist ist unterschiedlich, je nachdem, ob Sie selbst abgeben oder ob eine Kanzlei für Sie einreicht. Wer beraten abgibt, hat regelmäßig deutlich länger Zeit. Das ist einer der praktischen Vorteile eines Mandats und ein Grund, warum sich das Bild von der Steuererklärung im Frühjahr für Mandanten selten bewahrheitet.

Daneben ist zu unterscheiden, ob überhaupt eine Pflicht zur Abgabe besteht. Sie kann sich aus verschiedenen Umständen ergeben, etwa aus unternehmerischer Tätigkeit, aus bestimmten Konstellationen beim Lohnsteuerabzug oder aus Nebeneinkünften jenseits einer Grenze. Wer nicht verpflichtet ist, kann freiwillig abgeben, und dafür steht ein längerer Zeitraum offen. Die konkreten Zeiträume sind gesetzlich geregelt und wurden in den vergangenen Jahren mehrfach verändert. Fragen Sie nach dem Stand für Ihr Jahr, statt sich auf Erinnerungen zu verlassen.

Zahlungen sind eine eigene Kategorie

Abgabe und Zahlung sind zweierlei. Vorauszahlungen werden zu festgelegten Terminen fällig, unabhängig davon, wie Ihr Jahr läuft. Nachzahlungen ergeben sich aus Bescheiden und haben eine eigene Fälligkeit. Der klassische Engpass entsteht, wenn eine Nachzahlung und eine angepasste Vorauszahlung zusammenfallen. Das ist absehbar und lässt sich planen, wenn man weiß, dass es kommt.

Wenn eine Zahlung nicht möglich ist, gibt es Wege: Anpassung der Vorauszahlungen bei veränderten Verhältnissen, Stundung, Ratenzahlung. Alle setzen voraus, dass Sie sich rechtzeitig melden. Nichts tun ist die einzige Variante ohne Lösung.

Fristen für Rechtsbehelfe

Diese Fristen sind kurz und laufen ab Bekanntgabe des Bescheids. Sie sind der Grund, warum Post vom Finanzamt nicht ungeöffnet liegen bleiben darf. Verstreicht die Frist, wird der Bescheid bestandskräftig, und eine Änderung ist danach nur noch in besonderen Konstellationen möglich. Leiten Sie Bescheide deshalb sofort an Ihre Kanzlei weiter, auch wenn sie unauffällig aussehen.

Was Sie tun können

  • einen festen Zeitpunkt im Monat für die Zulieferung an die Kanzlei etablieren
  • Post vom Finanzamt am Tag des Eingangs öffnen und weiterleiten
  • Vorauszahlungstermine im Kalender führen und Liquidität dafür vorhalten
  • bei absehbaren Veränderungen im Ergebnis frühzeitig über eine Anpassung sprechen
  • bei Zahlungsschwierigkeiten sofort melden, nicht abwarten

Und wenn eine Frist doch verstrichen ist, ist nicht alles verloren. Verspätete Abgabe kann Zuschläge auslösen, und bei Zahlungen fallen Säumnisfolgen an. In bestimmten Fällen ist eine Wiedereinsetzung möglich, wenn jemand ohne Verschulden gehindert war. Das sind Ausnahmen, aber sie existieren. Der einzig richtige Umgang ist, es offen anzusprechen, statt zu hoffen, dass es unbemerkt bleibt.

Zwei Ergänzungen zur Praxis. Erstens die Bekanntgabe: Für den Beginn einer Frist kommt es nicht darauf an, wann Sie ein Schreiben gelesen haben, sondern auf die Bekanntgabe. Dafür gelten eigene Regeln, und der Tag des tatsächlichen Öffnens spielt darin keine Rolle. Urlaub schiebt eine Frist nicht. Wer länger abwesend ist, sollte die Post organisieren oder eine Empfangsvollmacht erteilen, damit Schreiben dort ankommen, wo jemand sie überwacht.

Zweitens die Verlängerung: Fristen sind nicht in Stein gemeißelt. Für die Abgabe kann eine Verlängerung beantragt werden, und dafür gibt es etablierte Wege. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Antrags. Vor Ablauf gestellt und begründet, ist er in der Regel unproblematisch. Nach Ablauf ist es keine Verlängerung mehr, sondern ein Versäumnis mit Folgen. Diese Reihenfolge ist der ganze Unterschied.

Und noch ein Hinweis, der Nerven spart: Ein Schreiben mit einer Frist ist kein Anlass zur Panik, aber immer einer zum Handeln am selben Tag. Weiterleiten dauert eine Minute. Die Rekonstruktion einer verpassten Frist dauert Wochen und gelingt nicht immer.

Fazit

Unterscheiden Sie laufende Meldungen, Abgabefristen, Zahlungstermine und Rechtsbehelfsfristen. Wer beraten abgibt, hat für die Jahreserklärung mehr Zeit, aber die laufenden Termine bleiben eng. Öffnen Sie Post sofort, halten Sie Liquidität für Vorauszahlungen vor, und melden Sie Engpässe früh. Fristen sind planbar, Säumnis ist es nicht.

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