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Buchhaltung selbst machen oder abgeben: Eine ehrliche Abwägung

Die kurze Antwort: Bei wenigen, gleichartigen Geschäftsvorfällen, klarer Trennung von privat und betrieblich und ohne Auslandsberührung können Sie die Buchhaltung selbst führen. Sobald Komplexität hinzukommt, sinkt der Nutzen schnell, weil Fehler an anderer Stelle Geld kosten. Die Verantwortung für die Richtigkeit bleibt ohnehin bei Ihnen, unabhängig davon, wer bucht.

Was für die eigene Buchhaltung spricht

Der offensichtliche Punkt sind die Kosten. Der wichtigere ist Nähe zu den eigenen Zahlen: Wer selbst bucht, sieht laufend, wo das Geschäft steht, und merkt Abweichungen früh. Dieser Effekt ist real und wird oft unterschätzt. Hinzu kommt Aktualität, denn Sie sind nicht auf einen Bearbeitungstakt angewiesen. Moderne Software nimmt viel Arbeit ab: Bankumsätze werden abgerufen, Belege erkannt, Vorschläge gemacht.

Was dagegen spricht

Software schlägt vor, sie entscheidet nicht. Die eigentliche Arbeit ist die Beurteilung: Ist das betrieblich? Welcher Steuersatz? Wann ist es zu erfassen? Ist es Aufwand oder muss es aktiviert und über Jahre verteilt werden? Diese Fragen beantwortet kein Automatismus, und wer sie falsch beantwortet, produziert eine Buchführung, die aufgeräumt aussieht und trotzdem falsch ist. Das ist die unangenehmste Variante, weil sie niemandem auffällt, bis geprüft wird.

  • Zeitaufwand, der regelmäßig anfällt und meist unterschätzt wird
  • fachliche Anforderungen bei Abgrenzung, Umsatzsteuer und Anlagevermögen
  • Pflicht zur Aktualisierung des eigenen Wissens bei Änderungen
  • Fehler, die erst Jahre später bei einer Prüfung sichtbar werden
  • keine Entlastung bei Haftung, denn die Verantwortung bleibt bei Ihnen

Die Zwischenlösung

In der Praxis ist die Aufteilung oft am wirtschaftlichsten. Sie erfassen laufend das Einfache: Rechnungen schreiben, Belege erfassen, Bankumsätze zuordnen, offene Posten überwachen. Die Kanzlei prüft, korrigiert, bucht das Anspruchsvolle und erstellt Meldungen und Abschluss. Über gemeinsame Software greifen beide auf denselben Bestand zu, sodass keine Daten hin und her wandern.

Damit das funktioniert, muss der Schnitt klar sein. Legen Sie fest, was Sie erfassen und was Sie liegen lassen. Der häufigste Fehler ist, im Zweifel selbst zu entscheiden, statt zu fragen. Eine offene Position, die geklärt wird, kostet weniger als eine falsch gebuchte, die niemandem auffällt.

Was Sie in jedem Fall selbst tun sollten

Unabhängig von der Entscheidung gibt es Aufgaben, die niemand für Sie übernehmen kann. Trennen Sie Konten. Schreiben Sie Rechnungen mit den formalen Pflichtangaben, denn fehlerhafte Ausgangsrechnungen sind Ihr Problem, nicht das der Kanzlei. Prüfen Sie Eingangsrechnungen bei Erhalt, weil Ihr Vorsteuerabzug daran hängt. Halten Sie Belege vollständig und ordnen Sie sie laufend. Und notieren Sie zu ungewöhnlichen Vorgängen einen Satz, warum sie betrieblich sind.

Der Denkfehler bei den Kosten

Häufig wird die Buchhaltung gegen ein Honorar gerechnet und dabei die eigene Zeit mit null angesetzt. Das ist der eigentliche Rechenfehler. Ihre Zeit hat einen Wert, und zwar den, den Sie in Ihrer eigentlichen Tätigkeit erzielen. Wer Stunden im Monat mit Kontierung verbringt, statt sie im Geschäft zu verbringen, spart selten. Rechnen Sie ehrlich, dann wird die Entscheidung meist klarer.

Wenn Sie selbst buchen, wird die Wahl der Software zur Weichenstellung, und zwar zu einer, die schwer zu revidieren ist. Prüfen Sie deshalb vor der Entscheidung zwei Dinge. Erstens: Kann Ihre Kanzlei damit arbeiten? Der Nutzen entsteht, wenn beide Seiten auf denselben Bestand zugreifen, statt Daten hin und her zu schicken. Fragen Sie vorher, welche Systeme unterstützt werden. Zweitens: Kommen Sie wieder heraus? Sie sollten Ihre Daten und Belege in einer Form exportieren können, die anderswo lesbar ist. Wer das nicht klärt, sitzt fest.

Denken Sie auch daran, dass die Aufbewahrung Sie überdauert, nicht das Abonnement. Wenn ein Vertrag endet, muss der Zugriff auf die Vergangenheit gesichert bleiben, denn die Aufbewahrungspflichten laufen weiter. Klären Sie, wie ein Archiv aussieht, das unabhängig vom laufenden Vertrag besteht.

Und unterschätzen Sie nicht die Verfahrensdokumentation. Wer digital arbeitet, sollte beschreiben können, wie Belege in das System kommen, wie sie verarbeitet und wie sie aufbewahrt werden. Das ist bei einer Prüfung ein regelmäßiger Punkt und lässt sich im laufenden Betrieb leicht festhalten, im Nachhinein dagegen kaum.

Fazit

Machen Sie es selbst, wenn Ihr Volumen klein, Ihre Struktur einfach und Ihre Trennung sauber ist, und wenn Sie die Zeit wirklich haben. Wählen Sie sonst die Aufteilung mit klarem Schnitt. Und rechnen Sie Ihre eigene Zeit mit ihrem tatsächlichen Wert, nicht mit null. Was Sie in keinem Fall abgeben können, ist die Verantwortung für die Richtigkeit Ihrer Angaben.

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