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Betriebsprüfung: Wie eine Prüfung abläuft und wie Sie sich vorbereiten

Eine Betriebsprüfung ist kein Verdachtsverfahren, sondern ein regulärer Vorgang der Finanzverwaltung. Sie wird schriftlich angekündigt, benennt den Prüfer, den Zeitraum und die Steuerarten, und sie folgt einem geordneten Ablauf. Die beste Vorbereitung besteht darin, Unterlagen bereitzustellen, einen Ansprechpartner zu benennen und Auskünfte über die Kanzlei zu bündeln.

Wie es beginnt

Am Anfang steht die Prüfungsanordnung. Sie kommt schriftlich und mit angemessener Vorlaufzeit. Aus ihr ergibt sich der Rahmen: welcher Zeitraum, welche Steuerarten, wer prüft und wann begonnen werden soll. Dieser Rahmen ist verbindlich, und er ist Ihr Schutz. Wenn der Termin ungünstig liegt, etwa wegen Urlaub oder Krankheit, kann eine Verlegung beantragt werden. Sprechen Sie in jedem Fall zuerst mit Ihrer Kanzlei, bevor Sie antworten.

Was der Prüfer sehen möchte

Geprüft wird anhand Ihrer Buchführung und der zugrundeliegenden Belege. Üblich ist heute der Zugriff auf Daten in elektronischer Form. Dafür bestehen Vorgaben, und die Bereitstellung übernimmt in der Regel die Kanzlei aus dem Buchführungssystem. Interesse besteht typischerweise an:

  • der Vollständigkeit der Einnahmen, besonders bei Bargeschäften
  • der Abgrenzung von betrieblich und privat, etwa bei Fahrzeugen, Reisen, Bewirtung
  • Verträgen zwischen nahestehenden Personen und mit der eigenen Gesellschaft
  • der Behandlung von Anschaffungen und deren Abschreibung
  • der Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen und freien Mitarbeitern

Der Ablauf

Nach dem Beginn arbeitet der Prüfer den Zeitraum durch und stellt Fragen. Diese Fragen sind der eigentliche Kern des Verfahrens. Am Ende steht üblicherweise eine Schlussbesprechung, in der die Feststellungen erörtert werden, bevor sie in einen Bericht und dann in geänderte Bescheide münden. Diese Besprechung ist wichtig: Dort lassen sich Sachverhalte klären, die auf dem Papier anders aussehen, und dort wird über strittige Punkte gesprochen. Nehmen Sie sie ernst und gehen Sie nicht ohne Ihre Kanzlei hinein.

Der wichtigste Rat für Ihr Verhalten lautet: Antworten Sie sachlich, vollständig und nur auf das, was gefragt ist. Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, aber Sie müssen nicht spekulieren. Wenn Sie etwas nicht wissen, sagen Sie, dass Sie es klären und nachreichen. Das ist deutlich besser als eine ungenaue Antwort, die später korrigiert werden muss.

Benennen Sie eine feste Ansprechperson im Haus. Es ist ungünstig, wenn Prüfer beliebige Mitarbeiter befragen, nicht weil etwas zu verbergen wäre, sondern weil Kollegen Zusammenhänge unvollständig wiedergeben und damit Rückfragen auslösen, die vermeidbar wären. Richten Sie außerdem einen ruhigen Arbeitsplatz ein und stellen Sie Unterlagen geordnet bereit.

Vorbereitung, die vorher passiert

Die entscheidende Vorbereitung liegt Jahre vor der Prüfung. Wer laufend ordentlich bucht, Belege vollständig hält, betriebliche und private Sphäre trennt und Verträge mit nahestehenden Personen schriftlich fasst und auch lebt, hat wenig zu befürchten. Wer erst bei Ankündigung anfängt aufzuräumen, kann nur noch verwalten. Sinnvoll ist es außerdem, vor Beginn gemeinsam mit der Kanzlei die Schwachstellen zu identifizieren und sich zu überlegen, wie man sie erklärt, statt zu hoffen, dass niemand fragt.

Wenn Feststellungen kommen

Feststellungen sind nicht das Ende. Über strittige Punkte lässt sich diskutieren, und gegen die daraus folgenden Bescheide stehen Rechtsbehelfe offen. Wichtig ist, dass eine Prüfung Auswirkungen auf die Bestandskraft von Bescheiden im geprüften Zeitraum hat. Was das für Sie bedeutet, erklärt Ihnen die Kanzlei anhand Ihrer Anordnung.

Ein Wort zur Atmosphäre, weil sie die meisten unterschätzen. Prüfer sind keine Gegner, sondern Menschen, die einen Auftrag erfüllen. Ein sachlicher, kooperativer Umgang wirkt sich aus, nicht auf das Recht, aber auf das Verfahren: darauf, wie tief gegraben wird, wie mit Zweifeln umgegangen wird und wie eine Schlussbesprechung verläuft. Umgekehrt erzeugen Misstrauen, Verzögerung und ausweichende Antworten genau das, was Sie vermeiden wollen, nämlich mehr Aufmerksamkeit.

Wichtig ist auch zu wissen, wo die Grenze der Mitwirkung liegt. Sie müssen Auskunft geben und Unterlagen vorlegen, aber Sie müssen nichts erfinden und nichts bewerten. Wenn eine Frage auf eine rechtliche Einschätzung zielt, ist das Sache Ihrer Kanzlei. Und wenn sich im Verlauf ein Verdacht auf eine Steuerstraftat ergibt, ändert sich die Lage grundlegend: Dann gelten andere Regeln, Sie müssen darüber belehrt werden, und Sie sollten ab diesem Punkt nichts mehr ohne Beistand sagen. Das ist der seltene Fall, in dem Kooperationsbereitschaft der falsche Reflex ist.

Halten Sie schließlich fest, was besprochen wurde. Notizen über Fragen, gezeigte Unterlagen und getroffene Aussagen helfen später, wenn im Bericht etwas anders klingt als in Erinnerung.

Fazit

Bleiben Sie sachlich, kanalisieren Sie Kommunikation über die Kanzlei, stellen Sie Daten geordnet bereit und bereiten Sie die kritischen Punkte aktiv auf. Eine Prüfung ist ein Verfahren, kein Urteil. Der Unterschied zwischen einer ruhigen und einer teuren Prüfung entsteht meist in den Jahren davor, nicht in den Tagen danach.

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